Die Timotheus-Stiftung Brake

Gottes Wege, die Bibelschule Brake finanziell zu versorgen, sind einzigartig und „kreativ“. Und Gott gebraucht ganz unterschiedliche Menschen dazu.

Zum Beispiel Anfang der 60er Jahre. Damals schenkte eine Witwe unseren Gründern eine Apfelwiese vor den Toren Lemgos. Das war die Initialzündung für den Umzug von Kalkar nach Brake und für den Ausbau des dreijährigen Ausbildungsprogramms.

Oder im Jahr 2017. Damals rief ein Freund und Unterstützer der Bibelschule die Timotheus-Stiftung ins Leben. Das war die Initialzündung für die Gründung des einjährigen Jüngerschaftsprogramms „StartUp“. Die Timotheus-Stiftung errichtete und betreibt bis heute das Gebäude, welches die Bibelschule für das „StartUp“-Programm nutzt.

Die Timotheus-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Lemgo. Ihr Ziel: Unterstützung der Bibelschule Brake in der theologischen Ausbildung. Satzungsgemäß müssen zwei der drei Vorstände Mitglieder der Schulleitung der Bibelschule Brake sein. Derzeit setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Thomas Georg (Vorsitzender)
Matthias Rüther (stellvertretender Vorsitzender)
Volker Hillebrenner (Beisitzer)

Über die Timotheus-Stiftung Brake die Bibelschule unterstützen

Durch finanzielle Zuwendungen an die Timotheus-Stiftung besteht die Möglichkeit, die Arbeit der Bibelschule Brake zu unterstützen. Und das sogar steuerbegünstigt.

  1. Zum einen durch Spenden, welche bis zur Höhe von 20 % des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden können. Hier bestehen keine prinzipiellen steuerlichen Unterschiede zu Spenden z.B. an gemeinnützige Vereine.
  2. Zum anderen durch Zustiftungen (Zuwendungen ins Stiftungskapital). In diesem Fall gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile für die Geber.
    • Bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung liegt die Obergrenze für steuerliche Vergünstigungen wesentlich höher als im oben genannten Fall. Es ließe sich sogar ein Höchstbetrag von einer Million Euro alle 10 Jahre steuerlich geltend machen (Ehegatten in Summe sogar zwei Millionen Euro). Dieser Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von 10 Jahren verteilen.
    • Man kann sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen, wenn man ererbtes Vermögen binnen 24 Monaten in eine gemeinnützige Stiftung einbringt.

Mit Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Geschäftsführer Volker Hillebrenner.

Wie gesagt: Gottes Wege, die Bibelschule Brake zu versorgen, sind einzigartig und „kreativ“. Und die Timotheus-Stiftung ist ein Beispiel dafür.

Timotheus Stiftung Brake
Eikermannsberg 12
32657 Lemgo

 

VerbundVolksbank OWL
IBAN DE47 4726 0121 8320 5940 00
BIC DGPBDE3MXXX